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Afrikanische Schweinepest

In Brandenburg sind seit September 2020 bei mehreren Wildschweinen unweit der deutsch-polnischen Grenze, in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.

Möglichkeiten der Übertragung

  • direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern – mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg
  • Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen
  • indirekte Übertragungswege – Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung

Angesichts der aktuellen Tierseuchenlage mit mehreren bestätigten Fällen in Brandenburg ist es wichtig, alle angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung einzuhalten. Dies betrifft nicht nur landwirtschaftliche Nutztierhalter und Jäger, sondern alle Bürger und Ausflügler können durch das eigene Verhalten dazu beitragen, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.

Informationen, Anordnungen und Maßnahmen im Landkreis Uckermark

Standorte der Abgabestellen für Schwarzwild in der Uckermark

  • Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
    Tel.: 03331 24017
    Angermünder Weg 1, 16278 Pinnow
    Mittwoch 8-17 Uhr, Samstag 8-12 Uhr 

  • Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
    Tel.: 03331 2401732379
    Oderberger Straße 31, 16278 Angermünde
    Montag – Freitag 06.00 – 18.00 Uhr (01.04. – 31.10.)
    Montag – Freitag 10.00 – 17.00 Uhr (01.11. bis 31.03.)

  • Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)/ALBA
    Tel.: 03332 538427
    Kuhheide 15, 16303 Schwedt/Oder
    Montag – Freitag 9-17 Uhr 

  • ZOWA
    Tel.: 03332 266543
    Oberer Schreyweg, 16307 Gartz (Oder)
    Montag, Mittwoch, Freitag 13-15 Uhr

Aktuelle Verordnung & Dokumente des Landes Brandenburg

Weitere detailierte Informationen, Hinweise, Fragen und Antworten zum Tierseuchengeschehen

Broschüre des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Veterinäramt des Landkreises

Gesundheits- und Veterinäramt
Sachgebiet Veterinärdienst

Herr Dr. Wendlandt, Amtstierarz
Karl-Marx-Straße 1, Haus 7

Tel.: 03984 701139

Krisenzentrum ASP

Ansprechpartner Krisenzentrum ASP
Der Landkreis Uckermark hat in Angermünde, Gartenstraße 1, ein Krisenzentrum eingerichtet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind folgendermaßen erreichbar:

E-Mail: krisenzentrum-um@uckermark.de

Tel.:
– Alexander Lehmann: 03331 268466
– Renate Theuer: 03331 268467
– Marko Kaatz: 03331 268468
– Marco Gielke: 03331 268 469

Tierseuchenallgemeinverfügung

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Zauns auf dem Territorium des Landkreises Uckermark im Rahmen der Schaffung einer sogenannten „Weißen Zone“ um das Kerngebiet (KG 7) in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) des Landkreises Barnim im Rahmen der Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.02.2022


Mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Barnim ist auch der Landkreis Uckermark im südlichen Bereich von dort eingeleiteten Maßnahmen betroffen. Um das dortige Kerngebiet (KG 7) in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) weiter abzugrenzen, wurde zur Schaffung einer sogenannten „Weißen Zone“ ein weiterer Zaun errichtet. Diese „Weiße Zone“ betrifft auch den Landkreis Uckermark. Deshalb ist es notwendig, auf dem Gebiet des Landkreises Uckermark angrenzend an den bestehenden Zaun des Landkreises Barnim zur Vervollständigung der „Weißen Zone“ einen Zaun zu bauen. Aus diesem Grunde hat die Landrätin gemäß § 14d Abs. 2c der Schweinepest-Verordnung in Verbindung mit dem Erlass des MSGIV vom 24. März 2021 zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung – Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Restriktionsgebieten -, der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie aufgrund der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021 nachfolgende Maßnahme angeordnet und bekannt gegeben:


Tierseuchenallgemeinverfügung Zaun für Errichtung Weiße Zone um KG 7 LK BAR

Nationalpark Unteres Odertal

„Die Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden auch im Nationalpark umgesetzt. Dies erfolgt durch die Errichtung von Schutzzäunen, die teilweise im Nationalparkgebiet verlaufen. Aktuell sind die beteiligten Ministerien, die Kreisverwaltung und die Nationalparkverwaltung im Gespräch zu einer möglichen Versetzung der Zäune. Dabei sind neben dem Schutz vor der Ausbreitung der ASP auch Tierschutz, Natur- und Artenschutz – und Hochwasserschutzaspekte in die Entscheidungen einzubeziehen.“

Service-Telefon

Landwirtschafts- und Umweltamt
Kreisverwaltung Uckermark
Tel. 03984 701168

Montag – Freitag von 9-13 Uhr
Tel.: 0331 8665666

ASP Krisenzentrum

Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Tel.: 03331 268465

E-Mail: krisenzentrum-um@uckermark.de

Die Broschüre zu den Untersuchungen zum Raum-Zeit-Verhalten und zum Wildtiermanagement von Schwarzwild.

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