Afrikanische Schweinepest
In Brandenburg ist seit September 2020 und aktuell wieder seit August 2024 bei Wildschweinen unweit der deutsch-polnischen Grenze, die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Die Maßnahmen zur Eindämmung haben Einfluss auf die Nutzung der vor Ort ausgewiesenen Wege inklusive Rad- und Wanderwege. Bitte beachten Sie die ausgewiesenen Sperrbereiche und Planen und Nutzen Sie Alternativrouten.
Informationen zu Wander-, Wasser- und Radwegen
Bitte beachten Sie bis auf weiteres die aktuellen Hochwasserinformationen für die Oder und gesperrten Wander- und Radwege.
Stand: 26.09.2024
Gesperrte Wasserwege:
- Die geführten Kanutouren im Nationalpark Unteres Odertal dürfen nicht durchgeführt werden, alternativ sind weiterhin geführte Touren ab Gartz (Oder) sowie Mescherin buchbar, individuell ist weiterhin die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße befahrbar.
Gesperrte Wanderwege:
Nicht betroffene Wander- und Radwege:
- Märkischer Landweg (Achtung: Bauarbeiten am Bohlenpfad „Knüppeldamm“ bis Ende Oktober 2024, zwischen Criewen und Stützkow alternativ auf dem Deichweg entlang der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße wandern)
- Weg der Auenblicke (Achtung: Bauarbeiten am Bohlenpfad „Knüppeldamm“ bis Ende Oktober 2024, zwischen Criewen und Stützkow alternativ auf dem Deichweg entlang der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße wandern)
- Oder-Neiße-Radweg
Stand: 06.09.2024
Möglichkeiten der Übertragung
- direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern – mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg
- Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen
- indirekte Übertragungswege – Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung
Angesichts der aktuellen Tierseuchenlage mit mehreren bestätigten Fällen in Brandenburg ist es wichtig, alle angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung einzuhalten. Dies betrifft nicht nur landwirtschaftliche Nutztierhalter und Jäger, sondern alle Bürger und Ausflügler können durch das eigene Verhalten dazu beitragen, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.
Informationen, Anordnungen und Maßnahmen im Landkreis Uckermark
06.09.2024: Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 20.09.2021, zuletzt geändert am 07.08.2024, wurde im Punkt B – Anordnungen für die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) – ergänzt. Die 7. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung, einschließlich der Karte über den genauen Verlauf, ist ab dem 06.09.2024 auf der Internetseite des Landkreises Uckermark (www.uckermark.de/asp) veröffentlicht.
03.08.2024: Bei einem tot aufgefundenen Wildschwein sowie in der Folge weiteren 19 tot aufgefundenen Wildschweinen wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Teilgebiet Polder A/B amtlich festgestellt. Die Polder A/B liegen in der Sperrzone II und stellen einen Teilbereich dieser Zone dar.
18.01.2023: Landkreis Uckermark führt die Pürzelprämie weiter: Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2023 lobt der Landkreis Uckermark wieder eine Pürzelprämie aus. Diese beträgt 25 Euro je erlegtes Wildschwein.
- 03.01.2023: Bachenprämie wird verlängert: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz verlängert deshalb die Bachenprämie für ein weiteres Jagdjahr (2022/2023) in den ASP-Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen.
- 07.10.2022: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 14.07.2022
- Übersicht Verfügungen im Landkreis Uckermark
- Karte mit Verbreitungsgebiet, Zaunverlauf und Abgabestellen
- Antrag auf Ersatz des Schadens
- Formular für den Einsatz als Helfer bei der ASP-Fallwildsuche
Standorte der Abgabestellen für Schwarzwild in der Uckermark
Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
Tel.: 03331 24017
Angermünder Weg 1, 16278 Pinnow
Mittwoch 8-17 Uhr, Samstag 8-12 UhrUckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
Tel.: 03331 2401732379
Oderberger Straße 31, 16278 Angermünde
Montag – Freitag 06.00 – 18.00 Uhr (01.04. – 31.10.)
Montag – Freitag 10.00 – 17.00 Uhr (01.11. bis 31.03.)Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)/ALBA
Tel.: 03332 538427
Kuhheide 15, 16303 Schwedt/Oder
Montag – Freitag 9-17 UhrZOWA
Tel.: 03332 266543
Oberer Schreyweg, 16307 Gartz (Oder)
Montag, Mittwoch, Freitag 13-15 Uhr
Verordnung & Dokumente des Landes Brandenburg
- 17.03.2022 – Verwaltungsvorschrift zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen bei der Aufhebung von Restriktionszonen, die infolge von ASP-Fällen bei Wildschweinen festgelegt wurden
- 14.12.2021 – Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der ASP
- 06.12.2021 – Anordnung von Nutzungsverboten und -beschränkungen nach § 14d Absatz 5a Nr. 1
- 06.12.2021 – Durchführung der Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz bei Inanspruchnahme von Eigentümern oder Besitzern von Grundstücken und von Jagdausübungsberechtigten
- 24.09.2021 – Finanzielle Unterstützung für das Auffinden verendeter Wildschweine und die Entnahme von Schwarzwild in ASP-Restriktionsgebieten
- 22.06.2021 – Anordnung von Nutzungsverboten und -beschränkungen
- 24.03.2021 – Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in Restriktionsgebieten
- 24.03.2021 – Leitfaden zur Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP-Bekämpfung im Land Brandenburg
- 02.10.2020 – Erlass zur verstärkten Fallwildsuche und Bejagung, MSGIV
- Antrag auf Auszahlung einer Abgabeprämie für Schwarzwild
im Land Brandenburg
Weitere detailierte Informationen, Hinweise, Fragen und Antworten zum Tierseuchengeschehen
- TSIS – TierSeuchenInformationsSystem
- Informationen vom MLUK (Ministeriem für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) zur ASP
- Informationen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Friedrich-Loeffler-Institut – das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundhe
Veterinäramt des Landkreises
Gesundheits- und Veterinäramt
Sachgebiet Veterinärdienst
Herr Dr. Wendlandt, Amtstierarz
Karl-Marx-Straße 1, Haus 7
Tel.: 03984 701139
Krisenzentrum ASP Angermünde
Ansprechpartner Krisenzentrum ASP
Der Landkreis Uckermark hat in Angermünde, Gartenstraße 1, ein Krisenzentrum eingerichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind folgendermaßen erreichbar:
E-Mail: krisenzentrum-um@uckermark.de
Tel.:
– Alexander Lehmann: 03331 268466
– Renate Theuer: 03331 268467
– Marko Kaatz: 03331 268468
– Marco Gielke: 03331 268 469
Tierseuchenallgemeinverfügung
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 06.09.2024 nachfolgende Maßnahme angeordnet und bekannt gegeben:
Nationalpark Unteres Odertal
„Die Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden auch im Nationalpark umgesetzt. Dies erfolgt durch die Errichtung von Schutzzäunen, die teilweise im Nationalparkgebiet verlaufen. Aktuell sind die beteiligten Ministerien, die Kreisverwaltung und die Nationalparkverwaltung im Gespräch zu einer möglichen Versetzung der Zäune. Dabei sind neben dem Schutz vor der Ausbreitung der ASP auch Tierschutz, Natur- und Artenschutz – und Hochwasserschutzaspekte in die Entscheidungen einzubeziehen.“
Service-Telefon
Landwirtschafts- und Umweltamt
Kreisverwaltung Uckermark
Tel. 03984 701168
Montag – Freitag von 9-13 Uhr
Tel.: 0331 8665666
Krisenzentrum ASP Prenzlau
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Tel.: 03331 268465
E-Mail: krisenzentrum-um@uckermark.de