Afrikanische Schweinepest
In Brandenburg sind seit September 2020 bei mehreren Wildschweinen unweit der deutsch-polnischen Grenze, in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.
Möglichkeiten der Übertragung
- direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern – mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg
- Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen
- indirekte Übertragungswege – Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung
Angesichts der aktuellen Tierseuchenlage mit mehreren bestätigten Fällen in Brandenburg ist es wichtig, alle angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung einzuhalten. Dies betrifft nicht nur landwirtschaftliche Nutztierhalter und Jäger, sondern alle Bürger und Ausflügler können durch das eigene Verhalten dazu beitragen, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.
Informationen, Anordnungen und Maßnahmen im Landkreis Uckermark
- 18.01.2023: Landkreis Uckermark führt die Pürzelprämie weiter: Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2023 lobt der Landkreis Uckermark wieder eine Pürzelprämie aus. Diese beträgt 25 Euro je erlegtes Wildschwein.
- 03.01.2023: Bachenprämie wird verlängert: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz verlängert deshalb die Bachenprämie für ein weiteres Jagdjahr (2022/2023) in den ASP-Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen.
- 07.10.2022: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 14.07.2022
- Übersicht Verfügungen im Landkreis Uckermark
- Karte mit Verbreitungsgebiet, Zaunverlauf und Abgabestellen
- Antrag auf Ersatz des Schadens
- Formular für den Einsatz als Helfer bei der ASP-Fallwildsuche
Standorte der Abgabestellen für Schwarzwild in der Uckermark
Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
Tel.: 03331 24017
Angermünder Weg 1, 16278 Pinnow
Mittwoch 8-17 Uhr, Samstag 8-12 UhrUckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)
Tel.: 03331 2401732379
Oderberger Straße 31, 16278 Angermünde
Montag – Freitag 06.00 – 18.00 Uhr (01.04. – 31.10.)
Montag – Freitag 10.00 – 17.00 Uhr (01.11. bis 31.03.)Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG)/ALBA
Tel.: 03332 538427
Kuhheide 15, 16303 Schwedt/Oder
Montag – Freitag 9-17 UhrZOWA
Tel.: 03332 266543
Oberer Schreyweg, 16307 Gartz (Oder)
Montag, Mittwoch, Freitag 13-15 Uhr
Aktuelle Verordnung & Dokumente des Landes Brandenburg
- 17.03.2022 – Verwaltungsvorschrift zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen bei der Aufhebung von Restriktionszonen, die infolge von ASP-Fällen bei Wildschweinen festgelegt wurden
- 14.12.2021 – Anordnung von Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der ASP
- 06.12.2021 – Anordnung von Nutzungsverboten und -beschränkungen nach § 14d Absatz 5a Nr. 1
- 06.12.2021 – Durchführung der Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz bei Inanspruchnahme von Eigentümern oder Besitzern von Grundstücken und von Jagdausübungsberechtigten
- 24.09.2021 – Finanzielle Unterstützung für das Auffinden verendeter Wildschweine und die Entnahme von Schwarzwild in ASP-Restriktionsgebieten
- 22.06.2021 – Anordnung von Nutzungsverboten und -beschränkungen
- 24.03.2021 – Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in Restriktionsgebieten
- 24.03.2021 – Leitfaden zur Bejagungsstrategie im Rahmen der ASP-Bekämpfung im Land Brandenburg
- 02.10.2020 – Erlass zur verstärkten Fallwildsuche und Bejagung, MSGIV
- Antrag auf Auszahlung einer Abgabeprämie für Schwarzwild
im Land Brandenburg
Weitere detailierte Informationen, Hinweise, Fragen und Antworten zum Tierseuchengeschehen
- TSIS – TierSeuchenInformationsSystem
- Informationen vom MLUK (Ministeriem für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) zur ASP
- Informationen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Friedrich-Loeffler-Institut – das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Veterinäramt des Landkreises
Gesundheits- und Veterinäramt
Sachgebiet Veterinärdienst
Herr Dr. Wendlandt, Amtstierarz
Karl-Marx-Straße 1, Haus 7
Tel.: 03984 701139
Krisenzentrum ASP
Ansprechpartner Krisenzentrum ASP
Der Landkreis Uckermark hat in Angermünde, Gartenstraße 1, ein Krisenzentrum eingerichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind folgendermaßen erreichbar:
E-Mail: krisenzentrum-um@uckermark.de
Tel.:
- Alexander Lehmann: 03331 268466
- Renate Theuer: 03331 268467
- Marko Kaatz: 03331 268468
- Marco Gielke: 03331 268 469
Tierseuchenallgemeinverfügung
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Errichtung eines Zauns auf dem Territorium des Landkreises Uckermark im Rahmen der Schaffung einer sogenannten „Weißen Zone“ um das Kerngebiet (KG 7) in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) des Landkreises Barnim im Rahmen der Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 11.02.2022
Mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Barnim ist auch der Landkreis Uckermark im südlichen Bereich von dort eingeleiteten Maßnahmen betroffen. Um das dortige Kerngebiet (KG 7) in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) weiter abzugrenzen, wurde zur Schaffung einer sogenannten „Weißen Zone“ ein weiterer Zaun errichtet. Diese „Weiße Zone“ betrifft auch den Landkreis Uckermark. Deshalb ist es notwendig, auf dem Gebiet des Landkreises Uckermark angrenzend an den bestehenden Zaun des Landkreises Barnim zur Vervollständigung der „Weißen Zone“ einen Zaun zu bauen. Aus diesem Grunde hat die Landrätin gemäß § 14d Abs. 2c der Schweinepest-Verordnung in Verbindung mit dem Erlass des MSGIV vom 24. März 2021 zur Durchführung der Schweinepest-Verordnung – Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Restriktionsgebieten -, der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie aufgrund der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021 nachfolgende Maßnahme angeordnet und bekannt gegeben:
Tierseuchenallgemeinverfügung Zaun für Errichtung Weiße Zone um KG 7 LK BAR
Nationalpark Unteres Odertal
„Die Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden auch im Nationalpark umgesetzt. Dies erfolgt durch die Errichtung von Schutzzäunen, die teilweise im Nationalparkgebiet verlaufen. Aktuell sind die beteiligten Ministerien, die Kreisverwaltung und die Nationalparkverwaltung im Gespräch zu einer möglichen Versetzung der Zäune. Dabei sind neben dem Schutz vor der Ausbreitung der ASP auch Tierschutz, Natur- und Artenschutz – und Hochwasserschutzaspekte in die Entscheidungen einzubeziehen.“
Service-Telefon
Landwirtschafts- und Umweltamt
Kreisverwaltung Uckermark
Tel. 03984 701168
Montag - Freitag von 9-13 Uhr
Tel.: 0331 8665666
ASP Krisenzentrum
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Tel.: 03331 268465
E-Mail: krisenzentrum-um@uckermark.de