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Coronavirus

Maßnahmen, aktuelle Informationen und Kommunikation zum Coronavirus sowie Verordnungen und Empfelungen des Bundes und des Landes Brandenburg…

Die tmu Tourismus Marketing Uckermark und die touristischen Partner stehen im Falle einer touristisch relevanten Krise – wie der aktuellen Verbreitung des Coronavirus – vor der Aufgabe, bei der Bewältigung der Gesamtsituation kommunikativ zu unterstützen, die von uns “betreuten” Gäste und Partner zeitnah und angemessen zu informieren und die Ereignisse in tourismuswirtschaftlicher Hinsicht einzuordnen. Folgend finden Sie eine Auflistung der aktuellen Aktivitäten des Bundes, des Landes Brandenburg, der Fachverbände sowie innerhalb der Reiseregion Uckermark, aber auch weiterführende Informationen und Links. Diese versuchen wir zeitnah und fortlaufend zu aktualisieren.

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gesamten nachstehenden Linksammlung. Diese sollen touristischen Partnern als eine erste Hilfestellung dienen und diese sensibilisieren. Die aktuellen Aussagen und Antworten auf Fragen stellen keine Unternehmens- und Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im persönlichen Einzelfall auch nicht zu ersetzen.

Aktuelle Verordnungen, Regelungen, Fallzahlen und Testzentren in der Uckermark:

21.02.2023 – Brandenburg hebt Corona-Infektionsschutzverordnung zum 1. März auf.
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Aufhebungsverordnung von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher zugestimmt. >> mehr

14.02.2023 – Die Infektionslage hat sich in den vergangenen Wochen deutlich entspannt. Vor diesem Hintergrund entfällt seit dem 13. Februar 2023 die Isolationspflicht für die Allgemeinbevölkerung. Das Gesundheitsministerium hat mit einer Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre jeweiligen Allgemeinverfügungen zur „Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ entsprechend aufzuheben.

Das bedeutet konkret: Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind, müssen nicht mehr zwingend in häusliche Isolation. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren – insofern Sie Symptome haben. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden.

  • Infos weiterhin unter https://corona.brandenburg.de

08.02.2023 – Die Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark über die Anordnung zur Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 28.09.2022 wird aufgehoben. >> mehr

 31.01.2023 – Corona-Absonderungspflicht in Brandenburg entfällt zum 13. Februar. >> mehr

 10.01.2023 – Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar aufgehoben – Geänderte Corona-Infektionsschutzverordnung gilt bis 7. März >> mehr

20.12.2022 – Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird unverändert um weitere drei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 11. Januar 2023. Das hat das Kabinett heute beschlossen. >> mehr

22.11.2022 – Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 21. Dezember 2022 verlängert. >> mehr

25.10.2022 – Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert. >> mehr

27.09.2022 – Brandenburg verlängert wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 28. Oktober 2022. Das Kabinett hat dafür heute eine neue Verordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung tritt am 1. Oktober in Kraft und löst damit die bisherige Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es vorerst nicht. >> mehr

20.09.2022 – Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird noch einmal verlängert und gilt nun bis einschließlich 30. September. >> mehr

06.09.2022 – Landesregierung verlängert Corona-Verordnung: Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird um weitere zwei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 23. September. Das hat das Kabinett heute beschlossen. >> mehr

12.08.2022 – Landesregierung verlängert SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis einschließlich 12. September. >> mehr

20.07.2022: Landesregierung verlängert die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung unverändert um weitere vier Wochen bis einschließlich 16. August 2022. >> mehr

25.06.2022 – Landesregierung verlängert Corona-Infektionsschutz-Basismaßnahmeverordnung unverändert bis 20. Juli 2022. >> mehr

24.05.2022Landesregierung verlängert Corona-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung: Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird unverändert um weitere vier Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 23. Juni 2022.

26.04.2022 – Kabinett verlängert Corona-Basismaßnahmenverordnung: Änderung bei der Corona-Testregelung: Vom 30. April an gibt es im Land Brandenburg keine Testpflicht mehr an Schulen und Kitas. Die geänderte SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung tritt am 30. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 27. Mai 2022. >> mehr

29.03.2022 – Das Kabinett hat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022.
>> hier die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ansehen

17.03.2022 – Das Land Brandenburg hat die neue Verordnung über befristete Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg beschlossen. >> mehr

03.03.2022 – Corona-Regeln: Ab 4. März gelten neue Lockerungen in Brandenburg. >> mehr

24.02.2022 – Übersicht über die stufenweise Lockerungen für den Tourismus in Brandenburg ab 23. Februar 2022

22.02.2022 – Öffnungen in drei Schritten: Kabinett beschließt Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Das Brandenburger Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 23. Februar in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. >> mehr

16.02.2022 – Die Überbrückungshilfe wird verlängert: Die Bund-Länder-Runde hat grünes Licht für die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende Juni gegeben. Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. >> mehr

11.02.2022 – Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens mit anhaltend hohen Fallzahlen positiver Befunde und einer daraus resultierenden Gefahr der Überlastung der kritischen Infrastruktur einerseits und zumeist milden Verläufen, verbunden mit einer vergleichsweise geringen Belastung der Kliniken andererseits hat der Landkreis Uckermark eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung einer Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Sie sind verpflichtet, ein Kontaktformular auszufüllen, das auf der Internetseite des Landkreises unter www.uckermark.de/kontaktformular zu finden ist.

10.02.2022 – Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Uckermark vom 10.02.2022 über die Anordnung einer Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen

08.02.2022 – Brandenburg passt Corona-Verordnung an: Das Brandenburger Kabinett hat heute mit einer weiteren Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf die vorherrschende Omikron-Variante reagiert, die derzeit von hohen Infektionszahlen bei gleichzeitig weniger schweren Krankheitsverläufen gekennzeichnet ist. Die geänderte Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar. >> mehr

01.02.2022 – Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung vorsorglich die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen geregelt, falls bei einer weiteren Ausbreitung der Omikron-Variante das Betreuungsangebot in einer Einrichtung nicht in gewohntem Umfang aufrechterhalten werden kann.

24.01.2022Öffentliche Bekanntgabe der Landrätin des Landkreises Uckermark gem. § 27 Abs. 1 der Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-Eindämmungsverordnung – 2.SARS-CoV-2-EindV). Die Landrätin des Landkreises Uckermark gibt bekannt, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Uckermark den Schwellenwert von 750 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat. >> mehr

19.01.2022Bund aktualisierte Verordnung: Impfstatus von Geimpften mit Johnson & Johnson änderte sich

15.01.2022 – Am 15. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Parallel dazu passen die Bundesländer ihre Landesverordnungen an.

14.01.2022 – Landesregierung ändert Corona-Verordnung. Ab 17. Januar: 2G-Plus in Gaststätten, FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, Ausweitung der Maskenpflicht in Innenbereichen / Ab 7. Februar: Testpflicht für Kita-Kinder. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag (17. Januar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 13. Februar 2022. >> mehr

12.01.2022 – Neue Corona-Verordnung: 2G-Plus in der Gastronomie / FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV / Ausnahmen für Kinder und Jugendliche / Keine Einschränkungen für “geboosterte” Personen. Die entsprechenden Änderungen in der Eindämmungsverordnung werden voraussichtlich am 14. Januar (Freitag) beschlossen und sollen am 17. Januar (Montag) in Kraft treten.

22.12.2021Nach dem gestrigen Bund-Länder-Beschluss hat die Brandenburger Landesregierung heute in einer Schaltkonferenz die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung aktualisiert. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am morgigen Donnerstag (23. Dezember 2021) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 19. Januar 2022.

21.12.2021 – Kontaktbeschränkungen werden verschärft / Brandenburger Verordnung wird morgen entsprechend MPK-Beschluss aktualisiert.

15.12.2021 – Ab dem 15.12.2021 gelten im Nachbarland Polen ebenfalls neue Covid-Eindämmungsmaßnahmen. >> hier eine Übersicht zu den Maßnahmen ansehen

15.12.2021 – Das Infektionsgeschehen in Brandenburg ist weiter sehr ernst. Angesichts dieser Lage hat die Landesregierung Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am 15. Dezember in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

13.12.2021 – Brandenburger Landtag beschließt “epidemische Notlage”

07.12.2021 – Die Landesregierung wird voraussichtlich am kommenden Dienstag eine aktualisierte Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. Diese soll am 15. Dezember in Kraft treten.

23.11.2021 – Für eine schnelle Hilfe stehen den Veranstaltern von Weihnachtsmärkten, den Marktkaufleuten und Standbetreibern ebenso wie auch den betroffenen Schaustellern die beiden Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis 31. Dezember 2021 zur Verfügung. Der Bund hat sich mit den Ländern auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 verständigt. Ein Antrag auf ÜBH III Plus kann jedes Unternehmen stellen, das einen Corona-bedingten monatlichen Umsatzeinbruch in Höhe von 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019 aufweist. Für die Neustarthilfe Plus grundsätzlich antragsberechtigt sind selbstständig erwerbstätige Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Branchen. >> mehr

23.11.2021 – Die Belastung durch die Corona-Pandemie verschärft sich weiter. Aus diesem Grund hat das Kabinett die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 24. November 2021 – gleichzeitig mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes – in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021. >> hier die gesamte Pressemitteilung des Landes Brandenburg ansehen

22.11.2021 – Auf Grund zahlreicher Nachfragen hat der DTV “FAQ für Gastgeber” aktualisiert. Details zur 2G-Regelung sind unter Punkt 8 zu finden. Ob die 2G-Regelung auch bei Ihnen gilt, steht in der jeweiligen Verordnung des Bundeslandes, in dem die Ferienunterkunft liegt. Es handelt sich nach wie vor um außergewöhnliche Umstände, die auch rechtlich häufig nicht eindeutig zu 
beantworten sind bzw. im Einzelfall beurteilt werden müssen.

18.11.2021 – Am 18. November hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates  sind arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Regelungen sowie Unterstützungsleistungen vorgesehen. >> hier finden Sie Fragen und Antworten zum Gesetz

Weitere Informationen zum Coronavirus:

weitere Informationsquellen zum Umgang mit dem Coronavirus und dessen Auswirkungen
Aktuelle Programme, Förderungen und finanzielle Unterstützungen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

  • Härtefallfond: Bund und Län­der brin­gen Här­te­fall­hil­fen auf den Weg – wich­ti­ge Er­gän­zung der um­fas­sen­den Un­ter­neh­mens­hil­fen 
  • Überbrückungshilfen: Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Antragsplattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
    • Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus:  Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Für eine schnelle Hilfe stehen den Veranstaltern von Weihnachtsmärkten, den Marktkaufleuten und Standbetreibern ebenso wie auch den betroffenen Schaustellern die beiden Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis 31. Dezember 2021 zur Verfügung. Der Bund hat sich mit den Ländern auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 verständigt.
    • Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro). Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 (verlängert) Überbrückungshilfe IV beantragen. 
  • Neustarthilfe 2022: Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Den Antrag können Sie entweder selbst per Direktantrag oder seit dem 11. Februar 2022 auch über prüfende Dritte stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Bundesfinanzministerium – Außerordentliche Wirtschaftshilfe:

  • Die Bundesregierung unterstützt die von den temporären Schließungen im November erfassten Unternehmen, Betriebe, selbständigen Vereine und Einrichtungen mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe. Die Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, Selbständige und Soloselbständige. Insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB – Corona-Sonderseite:

KfW Hilfsprogramm:

Bürgschaftsbank:

Agentur für Arbeit:
Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.

  • Die aktuellen Formulare und Ausfüllhinweise zur Kurzarbeit finden Sie über folgende Links: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld.
  • Zu Ihrer weiteren Information finden Sie zwei Videos unter dem nachstehenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video.
  • Neben der Anzeige über Arbeitsausfall benötigen wir einige Unterlagen, um zeitnah über die Anerkennung entscheiden zu können. Reichen Sie bitte mit der Anzeige über Arbeitsausfall folgende Dokumente ein: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern Ihr Unternehmen eingetragen ist), Gesellschafterliste, Lohnjournal des zuletzt abgerechneten Monats und die Vereinbarung mit den Arbeitnehmern über die Kurzarbeit. Achten Sie bitte darauf, dass das Einverständnis der Arbeitnehmer erkennbar ist. Eine schlichte Kenntnisnahme reicht nicht aus.
  • Mit den Zugangsdaten kann man die Anzeige auf Kurzarbeitergeld (KUG) auch im eService der Agentur für Arbeit abgeben.

Man soll sich bitte NICHT selbst registrieren, sondern ausschließlich die vorhandenen Zugangsdaten nutzen. Diese werden aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Anfrage per Post geschickt. Sollten diese sofort benötigt werden, rufen Sie an (s.u.), dann können diese tel. oder per E-Mail übermittelt werden.

Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie Ihre persönlichen Ansprechpartner: Frau Klinner: 03984 834101, Herr Borth: 03984 834102, Frau Weckert: 03984 – 834106 und zusätzlich unsere Hotline 0331 8805678 nutzen.

Finanzämter/Ministerium der Finanzen und für Europe im Land Brandenburg:

  • Vereinfachter Antrag auf Steuerstundung (ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer)

Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg WFBB:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung:

  • Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Jahr 2020 im Agrarbereich (Corona 2020 Agrar RL). Einen finanziellen Zuschuss erhalten alle Unternehmen bis 100 Beschäftigte aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischerei- und Aquakultur, wenn sie aufgrund des Coronavirus in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind. Es werden nur Liquiditätsengpässe unterstützt, die ab dem 11. März 2020 entstanden sind. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die ausschließlich in der Verarbeitung und/ oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Diese Richtlinie ist am 3. April 2020 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2020.

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA:

IHK Ostbrandenburg:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU:
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) und seine Experten aus dem BDU-Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben eine Notfall-Checkliste für Firmen und Organisationen in der Corona-Krise erarbeitet. Wichtig sei es, in den kommenden Wochen und Monaten planvoll zu handeln. Ein Grobkonzept könne dabei helfen, mögliche Entwicklungsverläufe – gegebenenfalls in Szenarien – abzubilden. Dabei sollten sowohl kurzfristige Sicherungsmaßnahmen als auch die mittelfristige Entwicklung beachtet werden. Im Kern geht es für Unternehmen und deren Geschäftsführer und Führungskräfte darum, besonders sechs Handlungsebenen in den Fokus zu rücken:

  1. Liquidität: Prüfen Sie ihre finanzielle Situation vollständig und ehrlich. Streichen Sie alle nicht notwendigen Ausgaben und Investitionen. Verhandeln Sie mit Lieferanten über längere Zahlungsziele.
  2. Kundenmanagement: Gehen Sie aktiv auf Ihre Kunden zu und suchen Sie gemeinsam mit ihnen nach bestmöglichen Lösungen in der Krisensituation. Dazu kann zum Beispiel gehören, Auftragsgrößen, Liefertermine und Konditionen nach zu verhandeln.
  3. Lieferketten: Prüfen Sie Ihre Lieferketten und suchen Sie jetzt gezielt – beispielsweise Europa statt Asien – nach Alternativen. Schulen Sie Ihr Einkaufspersonal.
  4. Kapazitäten: Analysieren Sie kritisch, ob und in welchem Umfang Sie Kapazitäten herunterfahren können. Überlegenswert: Schichten reduzieren oder 2-3-Tagewoche vorübergehend einführen.
  5. Mitarbeiter: Passen Sie Ihre Personalplanungen an und finden Sie situationsgerechte Lösungen für den Mitarbeiter-Einsatz. Die Bandbreite ist groß und reicht von Homeoffice-Regelungen über die Nutzung von Arbeitszeitkonten bis zur Kurzarbeit.
  6. Kredite: Organisieren Sie notwendigen Kredite, um den Unternehmensfortbestand zu sichern. Die Liquiditätshilfen des Bundes sollten schnell in Anspruch genommen werden. Und: Mit der Hausbank aktiv das Gespräch suchen und Factoring-Lösungen andenken.
Telefon-Hotlines zum Coronavirus

Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Wenn die Praxis zu hat, hilft Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Suchen nach einer Praxis in Ihrer Nähe: Tel.: 116117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Internet: www.116117.de

Außerdem stehen die folgenden Hotlines bei Fragen zum Thema Coronavirus zur Verfügung:

  • Bürgertelefon beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG):
    Mo – Fr 9 bis 15 Uhr unter Tel.: 0331 8683777
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland  Tel.: 0800 0117722
  • Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) Tel.: 030 346465100
Weiterführende Links zum Coronavirus:

Corona-Bürgertelefon

Tel.: 03984 702222

Auskunft zum Impfterminen

Tel.: 03984 703333

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