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E-Autos und Ladestationen

elektrisch unterwegs

Immer häufiger sind Elektroautos auch in der Uckermark unterwegs. Warum also nicht den eigenen Fuhrpark erweitern und Gästen die Ladeinfrastruktur direkt anbieten?

Wer selbst elekrisch unterwegs ist, sollte überlegen, seine Ladestation auch für Gäste zugänglich zu machen und so direkt einen Pluspunkt in seinem Angebot hinzuzufügen.

Neben dem Aspekt des Umweltbewusstseins und der geringen CO2-Emission kann bis zum Ablauf des Jahres 2025 mit einer Förderung gerechnet werden: Ausweitung und Verlängerung von Fördermaßnahmen für E-Fahrzeuge

Neben dem Umweltbonus und der KFZ-Steuer-Freiheit stehen auch Förderungen zur Verfügung: KfW-Darlehen im Rahmen des KfW-Umweltprogramms für gewerblich genutzte Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrtzeuge. Nicht nur das Fahrtzeug selbst, auch der Bau von Ladestationen kann durch das Programm finanziert werden.

The Mobility House: Leitfaden Eichrechtskonformes Laden für Hotels und Ferienwohnungen
Einen neuen Service für Hoteliers und Vermieter von Ferienwohnungen bietet the mobility house auf seiner Website an. Im Rahmen einer Themenserie, in der für verschiedene typische Ladeszenarien auf die jeweils zu beachtenden wichtigsten Punkte eingegangen wird, insbesondere auf die Rechtssicherheit in Punkto Eichrecht, liefert Teil 3 grundlegende und einführende Auskünfte für Touristiker.
https://www.mobilityhouse.com/de_de/magazin/e-mobility/eichrechtskonformes-laden.html

RenPlus
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/renplus-2014-2020/  
Hier werden KMUs und öffentliche Einrichtungen gefördert – mit unterschiedlichen Sätzen.
Es gibt hier eine Bagatellgrenze von 2.500 EUR Zuwendungsbetrag.

Hier eine kurze Zusammenfassung https://mwe.brandenburg.de/de/land-f%C3%B6rdert-aufbau-von-ladestationen-f%C3%BCr-elektrofahrzeuge/bb1.c.608632.de

Bundesprogramm Ladeinfrastruktur
https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/Ladeinfrastruktur/Ladeinfrastruktur.html 
Hier gibt es immer Calls – aktuell ist keiner offen!

Was beachtet werden muss, wenn man Gästen Lademöglichkeiten für E-Autos anbietet:

allgemein:
>> Laderecht kompakt – so sind Sie als Hotelier auf der sicheren Seite

steuerliche Aspekte:
Ob Steuern anfallen, ist davon abhängig, ob Sie der Letzverbraucher sind, oder ob Sie den Strom, den Sie Ihren Gästen zur Verfügung stellen, partiell oder komplett selbst generieren.

Ladesäulenverordnung:
Die Ladesäulenverordnung bezieht sich nur auf öffentlich zugängliche Stationen mit mindestens 3,7 kW und definitiv Standards zu Zugänglichkeit, Ausstattung und Zahlungsmöglichkeiten.

Baurecht und Straßenverkehrsrecht:
Es ist üblich, dass die Systemdienstleister, die die Ladestationen vertreiben und installieren, die rechtlichen Umstände klären. Hierbei geht es um Zugänglichkeit und Sondernutzung.

Förderungen und Meldepflichten:
Förderungen müssen vor der Installation der Anlage beantragt werden und setzen den Betrieb mit mindestens bilanziellen Gründen voraus.

>> hier das Netz von Stromtankstellen für E-Autos in der Uckermark ansehen

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