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Energieeffizienz

Die stetig steigenden Energiekosten sind derzeit nur eines der Probleme, die die touristischen Betriebe am stärksten belasten. Auch im Tourismus spielt die Energieeffizienz eine große Rolle. Mit kleinen Maßnahmen lässt sich schon Energie einsparen.

Brandenburg Paket Energie

Brandenburgs Landesregierung hat sich auf weitere Maßnahmen im Rahmen des „Brandenburg-Paketes“ verständigt. Damit stehen nun insgesamt 70 verschiedene Maßnahmen fest, mit denen die Folgen der hohen Energiepreise und der Inflation sowie der gestiegenen Zahl von nach Brandenburg geflüchteten Menschen abgemildert werden sollen. Zudem soll mit ihnen die Krisenfestigkeit der kritischen Infrastruktur im Land nachhaltig gestärkt werden. Die Maßnahmen unterstützen – ergänzend zu den beschlossenen Bundeshilfen – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen.

 

> Übersicht Maßnahmen Brandenburg-Paket

 

Im Dezember 2022 hatte der Landtag eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt und die Landesregierung ermächtigt, bis zu zwei Milliarden Euro an Krediten für geeignete Entlastungsmaßnahmen aufzunehmen. Die Summe aller Einzelmaßnahmen ist das „Brandenburg-Paket“. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 greifen etwa mit der Wohngeldreform oder der Kita-Beitragsentlastung bereits erste Entlastungen, die aus dem „Brandenburg-Paket“ finanziert werden.

Nunmehr haben sich die Ressorts der Landesregierung mit dem Finanzministerium einerseits sowie mit den Kommunen andererseits auf zahlreiche weitere Maßnahmen verständigt, die Zug um Zug umgesetzt werden sollen. „Mit den insgesamt 70 Maßnahmen sind von dem Volumen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro bereits 1,77 Milliarden Euro konkret verplant“, erläuterte Finanzministerin Katrin Lange im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die 70 nun vereinbarten Maßnahmen reichen von A wie der Absicherung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit angesichts der erhöhten Kosten für Energie über B wie angesichts der krisenbedingten Baupreissteigerungen zusätzlichen Mittel zur Aufstockung des Kommunale Infrastrukturprogramms für Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis hin zu L wie das Landesprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, die Härtefallhilfen angesichts der gestiegenen Energiekosten erhalten können. Wir unterstützen Familien mit rund 116 Millionen Euro, unterstützen Schulen und Kita mit rund 220 Millionen Euro und entlasten Krankenhäuser um rund 190 Millionen Euro.“

So umfassend wie die aktuelle Krise viele Lebensbereiche treffe, so facettenreich sei auch das „Brandenburg-Paket“. Woidke weiter: „Es hilft den Menschen, Unternehmen, sozialen Trägern und Kommunen, gut durch diese Krise zu kommen mit dem Ziel, dass dank Bundeshilfen und ‚Brandenburg-Paket‘ keine Strukturen verloren gehen, Menschen auf der Strecke bleiben oder Unternehmen ihre Arbeit einstellen müssen.“

Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Michael Stübgen: „Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine haben sich auch in Brandenburg die Koordinaten der Politik verschoben. Der anhaltende Krieg stellt eine Zeitenwende für uns alle dar. Wir müssen im Eiltempo in die Krisenfestigkeit sowie die Krisenreaktionsfähigkeit unseres Landes investieren. Das ‚Brandenburg-Paket‘ bildet den notwendigen finanziellen Rahmen für Maßnahmen, die in Bewertung der Risiko- und Gefahrenlagen erforderlich werden. Da es sich um viele einzelne Schritte handelt, ist der bürokratische Aufwand zwangsläufig hoch. Aber wir arbeiten seit mehreren Wochen an der Umsetzung und kommen dank der Unterstützung des Finanzministeriums gut voran. Das ‚Brandenburg-Paket‘ mag teuer sein, aber der Nutzen ist unser aller Sicherheit und die ist unverzichtbar.“

Die stellvertretende Ministerpräsidentin, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die gestiegenen Preise für fossile Energieträger, die Inflation und die hohe Zahl von Geflüchteten als Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind eine sehr große Herausforderung. Mit dem ‚Brandenburg-Paket‘ unterstützen wir gezielt Kommunen, Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Notsituation. Dabei setzen wir die Mittel auch für nachhaltige Maßnahmen und Investitionen ein. Ein Weg, steigenden Energiepreisen wirksam entgegenzuwirken, sind Erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossiler Energie.

Deshalb unterstützen wir mit dem ‚Brandenburg-Paket‘ zum Beispiel die Kommunen mit 41,5 Millionen Euro bei Investitionen und konzeptionellen Vorplanungen für mehr Klimaschutz, bei der Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen und bei der Umsetzung des Transformationsprozesses. Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen wir mit einem Gesamtvolumen von 65 Millionen Euro bei Investitionen für Energiesparvorhaben und Transformation der Energieversorgung. Wichtig sind die zusätzlichen Hilfen für Kommunen bei der Unterbringung und Integration Geflüchteter.“

Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leisten. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket“ nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburgischen Landtags diese Maßnahme jeweils bewilligen. Alle Maßnahmen müssen zudem bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

„Mit der heutigen Festlegung haben wir eine sehr gute Basis, auf der die Ressorts und die Kommunen das ‚Brandenburg-Paket‘ zügig umsetzen können. Mit diesen Ergebnissen bin ich sehr zufrieden“, betonte Lange. Der bis zur Ausschöpfung des Gesamtrahmens von zwei Milliarden noch nicht verplante Betrag steht laut Lange als finanzieller Puffer für weitere möglicherweise notwendige Maßnahmen, aber auch für bisher noch nicht absehbare Kofinanzierungsbedarfe für Bundes- und EU-Maßnahmen zur Verfügung. „Die Lage könnte noch manch unliebsame Überraschungen für uns alle bereithalten. Es ist also ratsam, darauf vorbereitet zu sein“, so die Finanzministerin.

Sie verwies ferner darauf, dass Maßnahmen im Umfang von insgesamt rund 700 Millionen Euro den Kommunen im Land zugutekommen. Entsprechend der erfolgten Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen mehrere Entlastungen davon im Rahmen einer Billigkeitsrichtlinie umgesetzt werden. Sie haben ein Volumen von rund 360 Millionen Euro. Lange: „Der Weg der Billigkeitsrichtlinie hat den Vorteil, dass das Geld ohne Einzelanträge schnell in genau jenen Bereichen der Daseinsvorsorge ankommt, in denen es besonders dringend gebraucht wird.“

Hintergrund: Was ist das „Brandenburg-Paket“?

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024. Von den zwei Milliarden Euro sind für das Jahr 2023 1,2 Milliarden Euro und für das Jahr 2024 0,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Informationen des DEHOGA

Der DEHOGA ist mit der Energiekampagne Gastgewerbe Anlaufstelle für Fragen rund um die Energieeffizienz von Gastronomiebetrieben oder Hotels. Zusätzlich bietet der DEHOGA auch eine Engergieberatung und einen Umweltcheck an.

In den einzelnen Kapiteln der mehr als 20 Energie-Sparblätter findet man zahlreiche Handlungstipps und dazu passende Checklisten der Energiekampagne Gastgewerbe:

Kontakt & Informationen:

DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V.
Schwarzschildstraße 94
14480 Potsdam
Tel.: 0331 862368

Informationen der IHK Ostbrandenburg

Mit der Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ab März 2023 hat die Bundesregierung ein wichtiges Instrument zur Eindämmung der Energiepreissteigerungen geschaffen.
Die Entlastungen für Großverbraucher greifen ab dem 1. Januar 2023. Kleine und mittlere Verbraucher werden ab März 2023 unterstützt. Für die Monate Januar und Februar 2023 wird es für diese Gruppe allerdings direkt im März 2023 eine rückwirkende Entlastung geben.
Die Abwicklung der Förderung wird automatisch durch die Energieversorgungsunternehmen vorgenommen.
Folgende Grafik enthält eine Überischt der geplanten Förderungen:
 
Das Gesetz über die Strom- und Gaspreisbremse sieht absolute und relative Höchstgrenzen vor. Die individuelle maximale Förderhöhe ist von der individuellen Unternehmenssituation abhängig, da für die Berechnung insbesondere der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten sowie der EBITDA relevant sind.
Die absoluten Höchstgrenzen gelten für sämtliche Entnahmestellen im Unternehmensverbund. Bei der Berechnung der höchstmöglichen Förderung sind alle bisher in Anspruch genommenen staatlichen Beihilfen für krisenbedingte Energiemehrkosten wie zum Beispiel alle Preisbremsen, Dezember-Soforthilfe und Energiekostendämpfungsprogramm zu berücksichtigen.
 
Weitere Informationen zu den Preisbremsen und Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf den Internetseiten des DIHK oder in der Videoaufzeichnung des DIHK-Webinars vom 21.12.2022 zu finden.
 

Kontakt & Informationen:
IHK Ostbrandenburg
Jens Jankowsky
Referent Innovation/Energie
Geschäftsbereich Wirtschaftspolitik
Tel.: 0335 56211332
www.ihk.de/ostbrandenburg

Energiekostendämpfungsprogramm (BAFA Zuschuss)

Energiekosten-dämpfungs-programm (BAFA Zuschuss)

Energieagentur Brandenburg

Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) ist Trägerin der Energieagentur des Landes Brandenburg. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 9 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) berät die Energieagentur Unternehmen und Kommunen zu allen Fragen des effizienten Einsatzes von Energie und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Als Energieagentur des Landes Brandenburg berät WFBB

Das Team ist mit der Mitwirkung an der Umsetzung, dem Monitoring und der Weiterentwicklung der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg betraut.

Eine Übersicht über das Angebot findet man im Flyer Energieagentur.

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