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Nationalpark Unteres Odertal, Schwedt, Angermünde und Gartz

Das Angelrevier umfasst die Oder, die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße und das Poldergebiet – diese Gewässer liegen fast ausschließlich im Nationalpark und sind mit zahlreichen Sonderbestimmungen belegt – ein Gebiet von 35 km, dazu kommen die DAV und Verbandsgewässer, welche privatisiert sind. Nord-Südgrenze verläuft von Gartz bis Parstein. Die üblichen Weißfische und Raubfische wie Karpfen, Aal, Wels, Zander können geangelt werden.

 

Angelkarten & Fischereiabgabemarke

Angelladen & Zubehör

  • Angelhaus Uckermark, Schwedt/Oder
  • Angelsport Rodebarth, Angermünde

Angler-Informationen im Nationalpark Unteres Odertal

Sie haben die Absicht, in einem der wertvollsten Landschaftsräume Deutschlands, dem Nationalpark Unteres Odertal, Ihrem erholsamen Hobby nachzugehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zum Schutz dieser einmaligen Landschaft naturschutzrechtliche Einschränkungen notwendig sind, über die Sie im Folgenden unterrichtet werden. Im Nationalpark gelten das Nationalparkgesetz Unteres Odertal vom 09.11.2006 und die Verordnung zur Regelung der Fischerei im Nationalpark Unteres Odertal vom 21.02.2007. Sie haben zum Schutz der einzigartigen Natur Vorrang vor fischerei- und privatrechtlichen Regelungen, die ansonsten auch hier weiter gelten. Die Regelungen sind im "Merkblatt für die Angelfischerei im Nationalpark Unteres Odertal" zusammengefasst. Dazu gehören auch Karten, in denen die beangelbaren Flächen/Gewässer gekennzeichnet sind.

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