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Fragen und Antworten

Als ländlich geprägte, sehr dünn besiedelte und mit großflächig unter Schutz gestellten Naturäumen, steht die Region zwischen den Metropolen Stettin und Berlin immer wieder vor Herausforderungen, genau dieses „typisch Uckermark“ zu bewahren und natürlich auf attraktive Art und Weise erlebbar zu sein. Gerade dieses anders sein macht auch die Besonderheit der Reiseregion aus. Um interessierten Besuchern eine mögliche Scheu zu nehmen und andere wiederum zu sensibilieres warum manche Dinge so sind wie sie sind, versuchen wir im Folgenden mit Hilfe unseres „Uckermark-Wiki“ aufzulösen.

Das ist uns wichtig

In der Natur zu Gast

Rund 60 % der Fläche der Uckermark stehen unter Natur und Landschaftsschutz. Die drei Nationalen Naturlandschaften – der Nationalpark Unteres Odertal, das UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide Chorin mit dem Weltnaturerbengebiet Buchenwald Grumsin und der Naturpark Uckermärkische Seen – bewahren die Landschaft.

Naturführer und Landschaftsführer

Zu Fuß, mit dem Rad oder per Kanu, in der Gruppe oder ganz individuell. Erfahrene Natur und Landschaftsführer begleiten auf den Wegen durch die Uckermark. Einige Gebiete der Region sind nur mit einem zertifizierten Naturführer begeh- oder befahrbar. Und auch die Reiseleiter und Stadtführer können viel zu Land, Leuten und der Geschichte der Region berichten.

Öffnungs- und Saisonzeiten

Die Uckermark ist sehr weitläufig. Nicht in jedem Ort gibt es eine gastronomische Einrichtung, Einkaufs oder Übernachtungsmöglichkeit. Schließ- und Öffnungszeiten können sich auch kurzfristig ändern. Wir empfehlen daher, sich vor dem Besuch über die aktuellen Schließ- und Öffnungszeiten zu informieren bzw. Plätze zur reservieren. Auch Saisonzeiten der Anbieter sollten beachtet werden.

Wegemarkierungen

Wir empfehlen, auf den ausgeschilderten und markierten Rad-, Wander- und Wasserwegen zu bleiben. Wildtiere haben sich zwar an den Menschen gewöhnt, aber abseits der Wege dringen wir in ihren Lebensraum ein. Wanderwege sind nicht für Radfahrer geeignet.

Vermeidet Müll

Alles, was in die Natur hineingetragen wird, muss auch wieder mitgenommen werden. Müll ist nicht nur ein Störfaktor, sondern auch ein großes Problem für die Natur.

Verhalten im Wald

Hunde sind im Wald und in Waldnähe unbedingt an der Leine zu führen. Rauchen, Feuer machen, Grillen und Zelten sind nicht gestattet. In Notfallsituationen helfen die Rettungspunkte – bitte die entsprechende Nummer an die Rettungsstelle durchgeben, sodass eine schnelle Hilfe erfolgt.

Wildes Campen

Wild Campen (Zelten, Übernachten unter freiem Himmel (Biwakieren), Übernachten im Camper/ Wohnmobil) ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Brandenburg dürfen Fuß-, Rad-, Reitund Wasserwanderer für eine Nacht in der freien Landschaft zelten. Auf Privatgelände darf nur mit Einverständnis des Besitzers übernachtet werden. Zelte dürfen auch auf ausgewiesenen Biwakplätzen aufgestellt und benutzt werden (siehe §22 BbgNat- SchAG). Auf Feldern und Grünland ist das Betreten und damit auch das Zelten zwischen Aussaat und Ernte nicht gestattet. Untersagt ist das Zelten grundsätzlich in Naturschutzgebieten sowie im Wald (lt. Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG). In jedem Fall sollte der Platz so verlassen, wie er vorgefunden wurde. Das Übernachten in Wohnmobilen/Campern ist nur auf ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen bzw. Campingplätzen zulässig.

Infos für Radfahrer

An Wochenenden und Feiertagen empfehlen wir, das eigene Rad daheim zu lassen und die Radvermieter vor Ort zu nutzen. Die Fahrradabteile der Züge sind oft gut ausgelastet. Bei zahlreichen Gastgebern kann man seinen E-Bike-Akku aufladen. Diese sind mit dem Logo „Akku laden? Gern!“ gekennzeichnet.

Parken

Bitte ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken.

Stromtankstellen

In der Uckermark gibt es ein ausgebautes Netz an Stromtankstellen für Elektroautos, welches fortlaufend erweitert wird: u. a. in Schwedt, Criewen, Templin, Lychen, Nechlin, Hohengüstow, Angermünde, Prenzlau, Gramzow und Flieth.

Einschränkungen auf Wegen

Um fortlaufend die Wegequalität zu verbessern, kann es auf den Rad-, Wanderund Wasserwegen zeitweise zu Einschränkungen auf Grund von Baumaßnahmen kommen. Informationen sind in allen Touristinformationen erhältlich.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Muss ich meine Unterkunft in der Uckermark vorbuchen?

Ja, aufgrund der Größe, Weitläufigkeit und Kleinteiligkeit der Region, sollte unbedingt das Übernachtungsquartier vorab gebucht werden. Nicht in jedem Ort gibt es eine Unterkunftsmöglichkeit. Hinzu kommt, dass die Ferienzeiten zudem schon stark gebucht sind.

Muss ich meinen Hund an der Leine führen?

In Brandenburg wird die Regelung zum Maulkorb- und Leinenzwang für Vierbeiner auf Landesebene geregelt.

 

Im Wald und in Waldnähe sind Hunde immer an der Leine zu führen. Zudem gilt im gesamten brandenburgischen Gebiet für alle Verbeiner ein Leinenzwang bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, in Aufzügen und bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Menschenmassen vorhanden sind. Auch auf Sport- und Campingplätzen sind die Tiere grundsätzlich an der Leine zu führen. Selbiges gilt für alle umfriedeten und begrenzten Plätze der Allgemeinheit, wie Park- Garten und Grünanlagen. In Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Mehrfamilienhäusern, auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder anderen von der Gemeinschaft genutzten Räumen gilt auch eine Generelle Leinenpflicht. Dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Tiere stets so geführt werden müssen, dass weder Menschen, noch Tiere oder Sachen gefährdet werden. In Öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden muss zudem jeder Hund einen Maulkorb tragen, der ein eventuelles Zubeißen verhindert. Dies gilt für jeden Hund jeglicher Art, gleich welcher Größe, Gewicht oder Rasse.

Ausgenommen sind diese Regelungen auf ausgewiesenen Freiflächen für Hunde, an denen die Tiere sich frei und ohne Hundeleine bewegen dürfen. Als gefährlich geltende Hunde dürfen in diesem Bereich ebenfalls frei laufen, müssen jedoch einen Maulkorb tragen um ein Beißen zu verhindern.

Generell dürfen die Tiere in Brandenburg nicht mit auf Kinderspielplätze, Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden. Auch öffentliche Badestellen sind ein Tabu. Hier gelten auch keine Möglichkeiten oder Sonderregelungen durch Leinen- oder Maulkorbzwang, das Mitführen der Tiere ist hier generell verboten.

 

>> mehr in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in Brandenburg

Welche Waldbrandstufe herrscht aktuell?

Wo wird kostenfreies WLAN angeboten?

Mobile Internetanwendungen gewinnen in der privaten und der beruflichen Kommunikation beständig an Bedeutung. Um den Menschen an über das ganze Land Brandenburg verteilten Standorten kostenfreie und gesicherte Internetzugänge bereitzustellen, hat das Wirtschaftsministerium in Umsetzung eines Landtagsbeschlusses die Einrichtung öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots gefördert. Dazu wurden landesweit an öffentlichen Gebäuden sowie an touristisch bedeutenden Orten Zugangspunkte geschaffen.

 

>> hier einen WLAN-Hotspot in der Uckermark suchen und finden

Wo gibt es Fahrradvermietungen in der Uckermark?

Die Uckermark verfügt über ein gut ausgebautes Radwegenetz. Als Ergänzung zur Radverkehrsbeschilderung im Landkreis Uckermark wurde die Knotenpunktwegweisung ergänzend eingeführt. Zur Infrastruktur zählen auch E-Bike Ladestationen und Fahrradvermietungen und -servicestationen.

 

>> zu den Fahrradvermietungen der Uckermark

Wo finde ich behindertenfreundliche Unterkünfte und Freizeitangebote?

Auch in der Uckermark gibt es Barrierefreie Angebote. Unter https://www.tourismus-uckermark.de/gastgeber/unterkuenfte/ kann über den Filter nach Angeboten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Allergien oder Lernschwierigkeiten/geistiger Behinderung sortiert werden.

Was bedeutet das Schild mit der Naturschutzeule?

Das gelbe Schild mit der schwarzen Naturschutzeule markiert das jeweilige Naturschutzgebiet. Mit dem Zusatz Name des jeweiligen Naturschutzgebietes markiert es zudem die Außengrenzen des Gebietes. Für jedes Naturschutzgebiet gelten besondere Bedingungen und Regelungen, welche unter https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/schutzgebiete nachzulesen sind.

Gilt mein VBB-Ticket auch innerhalb der Uckemark?

Mit Ihrem Brandenburg-Berlin-Ticket/Nacht können Sie frei alle Nahverkehrszüge und Verkehrsmittel des Geltungsbereichs nutzen. Wo genau, sehen Sie in der Streckenkarte.

 

Das Brandenburg-Berlin-Ticket und das Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht gilt in folgenden Verkehrsmitteln in Brandenburg und Berlin:

  • alle Nahverkehrszüge aller Eisenbahnunternehmen (z.B. RE, RB)
  • bei fast allen Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (S-, U-, Straßenbahn, Busse und Fähre)
  • in den freigegebenen Zügen der DB Fernverkehr AG (ICE, IC und RJ)
  • auf ausgewählten Strecken benachbarter Bundesländer und Polens

 

 

Darf ich am Wegesrand Blumen pflücken, im Wald Beeren oder Pilze sammeln?

Hier gibt es die so genannte „Handstraußregelung“. Jeder darf danach wildlebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.

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Drohnen

Wer Drohnen fliegen lässt, muss viele gesetzliche Bestimmungen kennen und beachten.

Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sind hier sind alle relevanten Informationen und Antragsformulare zum Themengebiet unbemannte Luftfahrtsysteme / Drohnen zusammengefasst.
Antragsteller können sich mit ihren Fragen direkt an das Funktionspostfach uas@lbv.brandenburg.de wenden. Sofern Belange anderer Behörden im Rahmen der Genehmigungsverfahren berührt sind, erfolgt eine Beteiligung durch die LuBB.

In den Nationalen Naturlandschaften gelten zudem weitere Bedingungen!

Nationalpark Unteres Odertal:
Im Gebiet des Nationalpark Unteres Odertal gilt für Hobbyflieger ein Flugverbot. Sondergenehmigungen sind über die Verwaltung des Nationalparkes möglich.

Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin:
Starten oder Landen von Flugobjekten ist lt. Verordnung verboten.

Drehgenehmigungen

Dreherlaubnis in Naturschutzgebieten

Für die Erteilung von Dreherlaubnissen in Naturschutzgebieten muss man sich an den Landkreis Uckermark/Untere Naturschutzbehörde wenden

Weitere Erlaubnis erforderlich!

Gleichwohl müssen die jeweiligen Flächeneigentümer die Erlaubnis erteilen. (Die Eigentümerrechte sind Eigenverantwortlich vom Nutzer zu klären)

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